Portrait eines jungen Mannes in einer Werkstatt für Menschen mit BehinderungFoto: D. Ende / DRK e.V.

Werkstätten für behinderte Menschen

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 Abs. 8, 102 Abs. 4 SGB IX). Dieser ermöglicht eine regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hält durch seine ambulanten Dienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regional unterschiedliche Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben vor.

Teilhabe am Arbeitsleben

Berufsbildungswerke (BBW)
Junge Menschen mit Behinderungen haben es oft besonders schwer, nach der Schule einen Ausbildungsplatz zu finden. Berufsbildungswerke bilden Menschen mit Behinderungen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung hierzu einer besonderen Förderung bedürfen (§ 35 SGB IX) aus und unterstützen beim Übergang ins Berufsleben. Sie bieten den Auszubildenden die Möglichkeit in Internaten oder Außenwohngruppen zu leben und bereiten auf ein selbstständiges Leben vor. Junge Menschen mit Behinderungen werden dort ganzheitlich auf eine selbständige Zukunft vorbereitet.
Integrationsfachdienste (IFD)
Integrationsfachdienste (IFD) sind ambulante professionelle Dienstleister, die schwerbehinderte Menschen bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Zu den Aufgaben eines IFD zählt zudem Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, zu informieren und Hilfestellung zu geben. Hierzu arbeiten sie u.a. eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem Rehabilitationsträger, der Schwerbehindertenvertretung sowie schulischen und beruflichen Einrichtungen zusammen.
Integrationsfirmen
Integrationsfirmen sind in der Regel gemeinnützige Unternehmen, die Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt beschäftigen. Sie machen sich zur Aufgabe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl durch die Beschäftigung als auch begleitend in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen. Jede Form öffentlicher Unterstützung dient nicht dem Ausgleich unternehmerischer Risiken, sondern dem Ausgleich der Nachteile, die durch die besondere Struktur der Belegschaft entstehen. 
Tages(förder)stätten
Die Tagesförderstätten sind teilstationäre Einrichtungen im Sinne des § 13 SGB XII zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen durch tagesstrukturierende Maßnahmen im körperlichen, sprachlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich. Eine möglichst autonome Lebensführung soll damit aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden. Darüber hinaus fördern sie die Weiterentwicklung der Persönlichkeit im sozialen, musischen und kreativen Bereich.
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Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Behinderte Menschen bleiben mit dem DRK-Fahrdienst mobil und können am Leben teilnehmen. Der Fahrdienst bringt Sie zum Arzt, zur Arbeit oder zu Veranstaltungen.

Menschen mit Behinderungen werden vom DRK vielfältig unterstützt. So bieten wir unter andrem Fahrdienste, Betreuer, Hilfe im Haushalt und Schulassistenz an.