Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn zum Beispiel Angehörige als Pflegeperson tätig werden. Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI in Ihrer Häuslichkeit durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.