Die Kosten für das Wohnen in der Einrichtung setzen sich zusammen aus der Vergütung für:
Unterkunft
Damit ist die Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume, das Waschen, Bügeln und Bereitstellen der Kleidung, der Bett- und Tischwäsche und die Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser gemeint.
Verpflegung
Dafür erhalten Sie „Vollpension“, d.h. Sie bekommen mehrmals am Tag abwechslungsreiche Mahlzeiten und Getränke serviert.
Investitionskosten
Dieser Kostenanteil entspricht der Kaltmiete für ein möbliertes Zimmer mit eigener Dusche und WC.
Die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des Gartens, die Pflege der Außenanlagen sowie alle Instandhaltungen und Reparaturen sind darin enthalten.
Ausbildungskosten
Damit wird die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in gefördert.
Pflegekosten
Der Umfang der jeweiligen Pflege eines Bewohners ergibt sich aus der Einstufung (Pflegegrad 1-5) des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).
Je nach Bedarf erhalten Sie Hilfe z.B. bei der Körperpflege, beim An-und Auskleiden, beim Essen und Trinken.
Sie bekommen Angebote zur Tagesgestaltung, medizinische Behandlungspflege und Beratung für sich und Ihre Angehörigen.
Der Umfang der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad in den Sie eingestuft sind.
Beispiel einer Finanzierung:
Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Pflegekosten | 73,64 € | 89,81 € | 106,68 € | 114,24 € | |
Unterkunft | 22,40 € | 22,40 € | 22,40 € | 22,40 € | |
Verpflegung | 17,25 € | 17,25 € | 17,25 € | 17,25 € | |
Ausbildungsumlage | 5,66 € | 5,66 € | 5,66 € | 5,66 € | |
Investitionskosten | 23,28 € | 23,28 € | 23,28 € | 23,28 € | |
Einzelzimmerzuschlag | 1,12 € | 1,12 € | 1,12 € | 1,12 € | |
Gesamtpreis pro Tag | 143,35 € | 159,52 € | 176,39 € | 183,95 € | |
Gesamtpreis pro Monat | 4.360,71 € | 4.852,60 € | 5.365,78 € | 5.595,76 € | |
Leistung der Pflegekasse | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Das Pflegewohngeld kann max. 742,25 € betragen | |||||
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil pro Monat 1.470,09 € (sind in den Pflegekosten enthalten) | |||||
Kurzzeit/Verhinderungspflege: je 28 Tage pro Kalenderjahr, höchstens 1.774 € KZP / 1.612 € VHP | Stand 01.01.2024 |
Beispielrechnung:
Pflegekosten (Pflegegrad 2) | 73,64 € |
Unterkunft | 22,40 € |
Verpflegung | 17,25 € |
Ausbildungskosten | 5,66 € |
Investitionskosten | 23,28 € |
Einzelzimmerzuschlag | 1,12 € |
Gesamt | 143,35 € |
Multipliziert mit 30,42 Tagen ergibt einen Monatspreis von 4.360,71 €
Davon übernimmt die Pflegekasse 770,- €.
Ab dem 01.01.2022 bekommen Pflegebedürftige, die in einer stationären Einrichtung leben, einen so genannten Leistungszuschlag. Dieser richtet sich nach der die Verweildauer in der Einrichtung.
Neue Bewohner/Bewohnerinnen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 15 % von der Pflegekasse. Der Zuschlag richtet sich nach dem Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (1.470,09 € im DRK-Haus Rottmannsmühle) und der Ausbildungsumlage (ergibt den Pflegesatz). Das ergibt im ersten Jahr eine Entlastung von 246,33€.
Die verbleibenden rund 3.350,- € müssen aus dem eigenen Einkommen finanziert werden.
Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit Pflegewohngeld zu beantragen. Der maximale Betrag ist hier 742,25 €.
Reicht das nicht um die Heimkosten zu decken, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Es gelten bestimmte Voraussetzungen um diese Gelder zu bekommen. Daher empfehle ich Ihnen einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Ansprechpartnerin: Christine Fieseler
Telefon: 02041 7373 454 oder
c.fieselerdrk-bottrop.de