Pflegesätze

Die Kosten für das Wohnen in der Einrichtung setzen sich zusammen aus der Vergütung für:

Unterkunft

Damit ist die Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume, das Waschen, Bügeln und Bereitstellen der Kleidung, der Bett- und Tischwäsche und die Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser gemeint.

Verpflegung

Dafür erhalten Sie „Vollpension“, d.h. Sie bekommen mehrmals am Tag abwechslungsreiche Mahlzeiten und Getränke serviert.

Investitionskosten

Dieser Kostenanteil entspricht der Kaltmiete für ein möbliertes Zimmer mit eigener Dusche und WC.

Die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des Gartens, die Pflege der Außenanlagen sowie alle Instandhaltungen und Reparaturen sind darin enthalten.

Ausbildungskosten

Damit wird die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/Pflegefachfrau gefördert.

Pflegekosten

Der Umfang der jeweiligen Pflege eines Bewohners ergibt sich aus der Einstufung (Pflegegrad 1-5) des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). 

Je nach Bedarf erhalten Sie Hilfe z.B. bei der Körperpflege, beim An-und Auskleiden, beim Essen und Trinken.

Sie bekommen Angebote zur Tagesgestaltung, medizinische Behandlungspflege und Beratung für sich und Ihre Angehörigen.

Der Umfang der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad in den Sie eingestuft sind.