Pflegegrade
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß - zumeist körperlich - eingeschränkt sind.
Antrag
Einen Antrag auf Eingruppierung in einen Pflegegrad oder einen Höherstufungsantrag kann man bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft dann im Auftrag der Kassen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und wenn ja, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft wird.